In zahlreichen Gewerbestammtischen Kaßlerfeld/Neuenkamp ist die Idee entstanden, einen Verein in Eigeninitiative der ansässigen Firmen zu gründen, der sich um die Belange der Gewerbebetreibenden Kaßlerfeld/Neuenkamp kümmen soll.
Diese soll unter anderem als Schnittstelle zwischen Stadt und den einzelnen Gewerbebetreibenden dienen. Zur Umsetzung dieser Idee hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gewerbetreibenden, dem Amtsleiter des Bezirksamt Mitte sowie der GFW Duisburg gebildet, die gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet haben.
Die Gründung eines Vereines aus der Gruppe der Gewerbetreibenden ist nach Erwägung aller Kriterien die sinnvollste Lösung. Als erstes Projekt wurde das Wegeleitsystem in den Gebieten in Angriff genommen. Der Verein soll jedoch nicht nur die Gewerbegebietsbeschilderung aktiv begleiten, sondern insbesondere bei der Förderung der Gewerbegebiete Kaßlerfeld und Neuenkamp in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung mitwirken.
Weitere Projekte sind bereits realisiert worden, siehe dazu auch Menüpunkt Projekte. Ferner sollen gemeinsame Aktivitäten initiiert werden, Problemlösungen gefunden sowie entsprechende Themen umsetzen und voranbringen.
Er dient auch als Anlaufstelle bei Problemen der Mitglieder. Dabei wird der Verein von der GFW Duisburg und dem Bezirksamt Mitte sowie den einzelnen Fachbereichen unterstützt.
1. Der Verein wird mit dem Bestreben gegründet, die Entwicklung der Gewerbegebiete Kasslerfeld und Neuenkamp in Duisburg zu fördern. Der Verein verfolgt dabei insbesondere folgende Ziele und Zwecke:
· die Förderung der Gewerbegebiete Kasslerfeld und Neuenkamp in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung,
· die Planung und Durchführung gemeinsamer zielorientierter Aktivitäten zur Stärkung der Interessen aller Mitglieder.
2. Der Verein ist bei der Verfolgung seiner Zwecke und Ziele gesellschaftlich, religiös und parteipolitisch neutral.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur zur Erfüllung des satzungsgemäßen Vereinszwecks verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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